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Bedingungen für die Vermittlung

Bei Katzenwelpen und Katzenjungtieren, die bis zur Abgabe die Geschlechtsreife noch nicht errreicht haben und deshalb nicht kastriert und gekennzeichnet werden konnten wird ein Kastrationspfand bei weiblichen Tieren in Höhe von € 80,00 und bei männlichen Tieren in Höhe von € 50,00 erhoben.

Bei Vorlage der Bescheinigung über Kastration und Kennzeichnung sowie der Registrierung des Tieres bei TASSO wird Ihnen dieses Pfand zurückerstattet.

Bei weiblichen Tieren darf keine Trächtigkeit und keine Geburt vorgelegen haben.Das Züchten, dazu gehört auch das Dulden der unkontrollierten Nachzucht, ist strengsten untersagt und ist damit Bestandteil des Abgabevertrages.

Die Tiere müssen bei Eintritt der Geschlechtsreife zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat unverzüglich kastriert und tätowiert werden. Katzenwelpen und Katzenjungtiere dürfen nicht vor der Kastration und Kennzeichnung sowie der Registrierung des Tieres bei TASSO ins Freie gelassen werden. Hinweis in eigener Sache: Interessenten werden darum gebeten, sich zuvor telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung zu setzen,damit wir einen Besichtigungstermin vereinbaren können.

 

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